Aeffner: „Kosten dürfen nicht den Wohnort diktieren“

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dabei geht es um das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG (ehemals RISG), das die Versorgung von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege regeln soll. Die Beauftragten kritisieren, dass auch der neue Entwurf klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt, die in Artikel 19 festlegt, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich ein Wunsch- und Wahlrecht des Wohn- und Aufenthaltsortes haben. Darüber hinaus bestimmt Artikel 4 der Konvention, dass „Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen sind“.

„Menschen mit Behinderungen, die einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Versorgung haben, würden mit diesem Gesetzentwurf deutlich schlechter gestellt als bisher,“ betonte die Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner. „Nicht mehr die betroffenen Menschen selbst, sondern die Krankenkassen sollen zukünftig entscheiden, wo die Behandlung stattfindet – ob zu Hause, im Pflegeheim oder in einer speziellen Einrichtung für Intensivpflege. Das ist ein nicht zu vertretender Eingriff in die Grundrechte“, so Stephanie Aeffner weiter.

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sprecher der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern, kritisiert darüber hinaus die mangelhafte Einbindung der Menschen mit Behinderungen: „Zudem fordere ich Herrn Spahn auf, die Verbände der Menschen mit Behinderungen und den Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ausführlich an dem Entwurfsprozess zu beteiligen und ausreichende Fristen für die Verbändeanhörung zu gewähren. Ein Prozess auf Augenhöhe sollte heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein“.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach vehementen Protesten der Verbände der Menschen mit Behinderungen, Ärzten und des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, den ersten Gesetzesentwurf des RISG, jetzt IPReG, angepasst. Der Widerstand richtete sich vor allem dagegen, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung aus Kostengründen zur Ausnahme werden sollte. Nun wurde ein sogenannter Bestandsschutz eingefügt, der aber nicht für zukünftige Fälle gelten soll. Der zweite Entwurf befindet sich jetzt in der Ressortanhörung und kann hier abgerufen werden.

Zur gemeinsamen Erklärung der Beauftragten der Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern: PDF

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Weitere Artikel

Letzte Beiträge