Belange von Menschen mit Behinderung ignoriert

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sind empört über die geplante massive Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege, die aus dem Arbeitsentwurf vom 15. März 2021 des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegereformgesetz hervorgeht. Vorgesehen ist darin, dass ein Teil der sogenannten Verhinderungspflege künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen. „Im Ergebnis werden durch diese Regelung die Mittel für die flexible Einsetzbarkeit der Verhinderungspflege um fast 50 Prozent gekürzt“, erläutert Helga Kiel, Vorsitzende des bvkm. „Derzeit stehen für die stundenweise Inanspruchnahme von Verhinderungspflege jährlich 2.418 Euro zur Verfügung, künftig sollen es nur noch 1.320 Euro im Jahr sein.“ Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für Familien mit behinderten Kindern von besonderer Bedeutung; für viele Familien ist die stundenweise Inanspruchnahme die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da insbesondere für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen. Mehrfach hatten sich die Fachverbände deshalb bereits im Vorfeld des nun bekannt gewordenen Arbeitsentwurfs an Jens Spahn gewandt. „Eine Antwort auf unsere Schreiben haben wir bis heute nicht erhalten“, macht Kiel deutlich. „Unsere Gesprächsangebote zu diesem Thema wurden geflissentlich ignoriert. Stattdessen werden wir nun mit dem Arbeitsentwurf zum Pflegereformgesetz vor vollendete Tatsachen gestellt.“ Eine Petition mit dem Titel „Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!“ hat bereits über 20.000 Unterstützende gefunden.

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