bpa sieht Angehörigen-Entlastungsgesetz positiv

Die Bundesregierung hat am 14. August 2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Demnach sollen Angehörige erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat sich positiv dazu geäußert.

„Die aufgezeigte Regelung wird zu einer weitgehenden Befreiung von Unterhaltspflichten führen“, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer. „Damit verbunden dürfte sein, dass erheblich mehr Menschen professionelle Pflege in Anspruch nehmen möchten. Die Versorgungslücke wird damit absehbar größer.“ Gemäß der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes werden damit künftig rund 94 Prozent der Steuerpflichtigen nicht mehr unterhaltsverpflichtet für ihre pflegebedürftigen Kinder oder Eltern sein, da nur etwa sechs Prozent ein jährliches Einkommen von über 100.000 Euro haben. Kritisch sei, dass die zu erwartenden Mehrkosten bei den Sozialhilfeträgern dazu führen könnten, dass Kommunen künftig darauf einwirken, dass pflegebedürftige Menschen möglichst günstig versorgt werden. Die Wahlfreiheit der sozialhilfeberechtigten Personen und die Gleichberechtigung der Einrichtungen und Dienste müsse zwingend gewahrt bleiben. Es dürfe keinerlei Versorgungssteuerung durch die Sozialhilfeträger geben.

Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, freut sich ebenso, wenn auch mit Einschränkung: „Im zehnten Jahr der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ ein wichtiges und gutes Signal für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere die vorgesehene unbefristete Finanzierung der ergänzenden und unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) freut mich sehr. Sie trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf eigenständige Lebensplanung und Teilhabe verwirklichen können. Auch das im Gesetzesentwurf enthaltene Budget für Ausbildung begrüße ich. Es bietet jungen Menschen mit Behinderungen eine weitere Alternative zum Berufsbildungsbereich einer Werkstatt. Sie erhalten nun mit entsprechender Förderung die Chance auf eine betriebliche Ausbildung, mit der ein anerkannter Berufsabschluss für den regulären Arbeitsmarkt erworben werden kann. Neben der Entlastung der Angehörigen hätte ich mir auch die Entlastung der Betroffenen – beispielsweise durch Abschaffung der Einkommens- und Vermögensgrenze – gewünscht. Das muss dann der nächste Schritt sein.“

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