Entlassmanagement und Digitalisierung

Fünf Referenten informieren am 24. Januar in Lünen über aktuelle rechtliche Entwicklungen im Gesundheitsmarkt und stellen sich unter anderem folgenden Fragen: Welche Kooperationen und Einbindungen der Leistungserbringer sind im Rahmen des Entlassmanagements zulässig, was sind die originären Pflichten des Krankenhauses, welche Konsequenzen ergeben sich aus den Normen zur Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und wie kann das offenkundig notwendige Miteinander zwischen stationären und ambulanten Bereich effektiv und erfolgreich gelebt werden? Ziel der Veranstaltung der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte ist es, die Teilnehmer zum Jahresanfang gut über die im vergangenen Oktober in Kraft getretene „Rahmenvereinbarung Entlassmanagement“ zu informieren.

www.hartmann-rechtsanwaelte.de

Weitere Artikel

Letzte Beiträge