Neues Pflegegesetz in Mecklenburg-Vorpommern

In der letzten Woche hat der Landtag in Schwerin das Landespflegegesetz an das Pflegestärkungsgesetz III angepasst.
Dadurch haben die Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Organisation der Pflege. So könnten in Modellprojekten eine wohnortnahe Beratung von Pflegebedürftigen weiterentwickelt werden. Der DBfK Nordost e.V. sieht hier eine aufsuchende Pflegeberatung als ideal an, da diese eine Beratung durch qualifizierte Pflegefachkräfte in der eigenen Häuslichkeit durchführt. Gerade in ländlichen Gebieten mit schlecht ausgebautem öffentlichen Nahverkehr ist es für Ratsuchende schwer Pflegestützpunkte aufzusuchen. Durch die professionelle Einschätzung der häuslichen Situation kann der Bedarf optimal ermittelt werden und so in der Versorgung mit Hilfsmitteln und pflegerischen Unterstützungsangeboten münden. Die Umsetzung wird durch den Pflegekräftemangel sicherlich eine Herausforderung darstellen, zumal in den kommenden Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Sozialministerium auf etwa 100.000 steigen soll.

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