Auch intensivpflegebedürftige haben Recht auf Leben in WG!

Foto: Claudius-Hasenau@picturepeople

Die Fachverbände wig Wohnen in Gemeinschaft e.V. und der Intensivpflegeverband Deutschland e.V. schlagen Alarm: Sie befürchten einen Kahlschlag bei Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen durch die geplante Novellierung des Wohn-Teilhabe-Gesetzes in NRW, die aus dem Sozialministerium von Karl-Josef Laumann stammt.
Die Vorstände der Fachverbände Claudius Hasenau (wig) und Stephan Kroneder (IPV): „In dem geplanten NRW-Heimgesetz, das sich momentan in der Verbändeanhörung befindet, werden Wohngemeinschaften für schwer kranke Menschen gezielt aus dem Kreis von Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen ausgeschlossen, indem postuliert wird, dass die Nutzerinnen und Nutzer in Person „,interaktionsfähig‘ sein müssen.“ Die Lebensform der WG dürfe schwer kranken Menschen aber nicht verschlossen bleiben, da jeder Mensch das Wahl- und Entscheidungsrecht bei seiner Versorgung habe, fordern die beiden Vorsitzenden. Stefan Kroneder ist im Gegensatz zu Laumann überzeugt, dass WGs durch den familiären Charakter für schwerstpflegebedürftige Menschen, insbesondere für jüngere Betroffene, besser geeignet seien als Heime. Die beiden Fachverbände verweisen darauf, dass selbst bettlägerige und beatmete Menschen zusammen leben können und wollen.

Foto: Stephan-Kroneder@Walter-Jahrstorfer

Stephan Kroneder: „Ans Bett fixiert zu sein oder beatmet zu werden, schließt ein Teilnehmen an Gemeinschaft doch nicht aus. Nach der jahrzehntelangen Erfahrung im Umgang mit intensivpflegebedürftigen Menschen sehen wir uns durch wissenschaftliche Studien bestätigt, wonach nicht wenige der angeblich wachkomatösen Patienten an einem Locked-in-Syndrom leiden, das überwunden werden kann.“ Laumann dagegen stellt in seiner Zeit als Bundes-Pflegebevollmächtigter die These auf, dass alle Beatmungspatienten in Heime oder Krankenhäuser gehörten. 
Die Fachverbände wig und IPV fordern die NRW-Landesregierung daher mit Nachdruck auf, von dem Änderungsvorhaben in der gegenwärtigen Form abzusehen.
 


www.wig-nrw.de

www.ipv-deutschland.de

 

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