Bundestag entscheidet über Wahlrecht für alle

WahlurneAm 15. März entscheidet der Deutsche Bundestag über die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung. Es wird wird sowohl über die Anträge der Opposition als auch der Regierungsfraktionen zur Streichung der Wahlrechtsausschlüsse entschieden.

Der Antrag der Koalition sieht die ersatzlose Streichung der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz vor. Außerdem sollen Wahlrechtsassistenzen in den Wahlgesetzen verankert und die Strafvorschriften zur Wahlfälschung schärfer gefasst werden. Aus praktischen Gründen, da eine Umsetzung im Hinblick auf die bereits am 26. Mai stattfindende Europawahl nicht mehr möglich sei, sieht der Antrag vor, dass die Änderungen erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen.

Weitere Artikel

Zum Wohle von Wachkomapatienten und deren Angehörigen

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung und die Helma und Gerhard A. Hellmonds-Stiftung nahmen das 25-jährige Jubiläum der BDH-Klinik Greifswald zum willkommenen Anlass, am...

Coping – wie gehe ich mit meiner Erkrankung um?

Neurologische Krankheiten bedeuten oft einen Einschnitt im Leben der Betroffenen. Doch es gibt Wege, um damit möglichst gut zurechtzukommen (auf Englisch „coping“ genannt). Wie...

„Phantasie ist sehr lebhaft“

Das sagt Martina D’Alleva über ihr Süßkartoffelbild. Die Künstlerin von der Lebenshilfe Pforzheim Enzkreis hat das Septemberblatt zum neuen Seh-Weisen-Kalender 2024 der Bundesvereinigung Lebenshilfe...

Soziale Medien

Letzte Beiträge