Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt Koalitionsvertrag

„In vielen Lebensbereichen werden jetzt zum Beispiel Ziele für mehr Barrierefreiheit formuliert, eine grundlegende Voraussetzung für ungehinderte Teilhabe“, so bewertet Ulla Schmidt MdB und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe den Entwurf zum neuen Koalitionsvertrag. 

So soll der Ausschluss vom Wahlrecht für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten abgeschafft werden. Des Weiteren kann durch die Reform des Betreuungsrechts mit Erhöhung der Vergütung ebenfalls die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung wirksam unterstützt werden. Ein Fortschritt für Familien mit behinderten Angehörigen ist für Frau Schmidt die in der Pflegeversicherung vorgesehene Einführung eines jährlichen Entlastungsbetrages.

Sie bedauert aber, dass eine dringende Forderung der Lebenshilfe zur Pflegeversicherung nur unzureichend angesprochen wird: „Die Ungleichbehandlung von Versicherten, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, muss endlich abgestellt werden. Sie erhalten statt der üblichen Pflegeleistungen nur eine geringfügige Pauschale unabhängig vom Pflegegrad – obwohl sie genauso ihre Beiträge zahlen wie andere Versicherte auch.“

 www.lebenshilfe.de

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