Neues Modell für Eingliederungshilfe entwickelt

Mit den Leistungen der Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht werden. Die Kommunen werden ab 2020 die Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte übernehmen, das Land trägt die Kosten für erwachsene Menschen mit Behinderung. Auf diese Regelung haben sich Carola Reimann (Niedersächsische Sozialministerin) und Reinhold Hilbers (Finanzminister) geeinigt. Die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretende neue Stufe des Bundesteilhabegesetzes gibt Anlass für die Neuregelung. In diesem Zusammenhang entfällt ab 2020 die bisherige Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe, auf der derzeit noch die Aufteilung der Kostenübernahme zwischen Kommunen und Land basiert.

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