Unterhaltspflicht von Angehörigen wird begrenzt

Wie der Sozialverband VdK berichtet, soll die Unterhaltspflicht von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen zukünfig begrenzt werden. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro sollen Zuzahlungen für die Eingliederungshilfe und zur Pflege geleistet werden.

Diese Meldung bezieht sich auf ein Gesetz, das Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Damit greift der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Sozialverbands VdK auf. Bereits Ende April gab es einen entsprechenden Arbeitsentwurf, denn im Koalitionsvertrag war eine entsprechender Punkt vereinbart worden.

„Angehörige leisten wertvolle Arbeit, egal, ob sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern oder ihr Leben lang für ihre Kinder mit Behinderung da sind“, unterstreicht die VdK-Präsidentin Verena Bentele. Das geplante Gesetz wird in vielen Fällen für Entlastung sorgen.

Weitere Artikel

Die aktuelle Ausgabe der not ist erschienen

Die Tage werden wieder länger, die Coronamaßnahmen sind Vergangenheit: Endlich, man kann sich wieder treffen. Und das tut not. Gerade bei Menschen, die aufgrund...

Behindertenhilfe in Zeiten des Fachkräftemangels

Am 19. April veranstaltet die Fürst Donnersmarck-Stiftung im Rahmen der Berliner Stiftungswoche eine Podiumsdiskussion zum Thema „Alles okay? Behindertenhilfe im Zeichen des Fachkräftemangels“. In...

Autovermietung barrierefrei

PARAVAN übergibt weitere 20 VW Caddy Maxi für Handicap NutzerInnen an die Autovermietung Avis Das von Avis angebotene Fahrzeug ist keine reine Mitfahr- bzw. Transport...

Soziale Medien

Letzte Beiträge