Verbesserungen bei der Pflege zu Hause

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die sogenannte Brückenteilzeit. Hier besteht das Recht eines pflegenden Angehörigen für ein bis fünf Jahre seine Arbeitszeit zu reduzieren, um sich der Pflege von Angehörigen zu widmen.
Es wird sichergestellt, dass der pflegende Angehörige wieder zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren kann. Anspruch darauf besteht für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern und einem Arbeitsverhältnis, das länger als sechs Monaten bestanden hat. Der starken Belastung von pflegenden Angehörigen trägt zukünftig der Anspruch nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Rechnung, nach dem Angehörige, die eine Kur benötigen ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Einrichtung betreuen lassen können. Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse. Sollte das nicht möglich sein, müssen Krankenkasse und Pflegekasse die Versorgung des Pflegebedürftigen während des Kuraufenthaltes koordinieren. Des Weiteren besteht der Anspruch auf einen stationären medizinischen Rehaaufenthalt des Pflegenden, auch dann wenn medizinisch betrachtet eine ambulante Reha ausreichend wäre.

Weitere Artikel

Hilfe im Alltag: Landesregierung vereinfacht die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe für häuslich betreute Pflegebedürftige

Für den Nachweis einer Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe reicht eine Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus.  Das Ministerium für Arbeit,...

Miteinander auf Augenhöhe

Würzburger Aphasie-Tagen finden vom 15. bis 17. März wieder in Präsenz statt. Auch wer nicht internetaffin ist, hat 2024 die Chance, an den Würzburger...

Spatenstich für den Multifunktionsplatz an der DRK-Kinderklinik

Ein besonderes Projekt der DRK-Kinderklinik, dass zeitnah umgesetzt werden soll, ist ein Multifunktionsplatz für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, kurz KJP. Jetzt erfolgte der erste...

Soziale Medien

Letzte Beiträge