Zulassungsverfahren für Heilmittelanbieter wird erleichtert

Bisher mussten Erbringer von Heilmittelleistungen in Baden-Württemberg ihre Zulassung jeweils bei drei verschiedenen Krankenkassen beantragen. Ab sofort entfällt der dreifache „Verwaltungsakt“ und Heilmittelanbieter müssen nur noch bei einer Stelle den Antrag stellen, wenn sie in Baden-Württemberg eine neue Praxis eröffnen.

Die von allen Krankenkassen in Baden-Württemberg neu gegründete Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Zulassung und Überprüfung von Heilmittelerbringern betreibt hierfür zwei Geschäftsstellen: Eine ist bei der AOK Baden-Württemberg angesiedelt und für die Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen zuständig. Die zweite Geschäftsstelle befindet sich bei der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg und ist für die Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe zuständig (Adresse und Kontaktmöglichkeiten siehe unten).

Ab sofort trifft die Arbeitsgemeinschaft die Entscheidungen rund um die Zulassungen für alle Krankenkassen im Land. Heilmittelerbringer müssen sich mit ihrem Anliegen an die jeweils zuständige Geschäftsstelle wenden. Zu den Heilmittelleistungen zählen Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie und Ernährungstherapie.

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