Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur aktuellen Situation der außerklinischen Intensivpflege beantwortet. In der Vorbemerkung der Bundesregierung steht – unter anderem:
„Vertiefte Erkenntnisse über den Umsetzungsprozess des GKV-IPReG erwartet
die Bundesregierung auch aus dem Bericht, den der Spitzenverband Bund der
Krankenkassen dem Deutschen Bundestag gemäß § 37c Absatz 6 SGB V bis Ende des Jahres 2026 vorzulegen hat. Darin sind unter anderem Angaben zur Entwick
lung der Anzahl der Leistungsfälle, zur Leistungsdauer und zum Leistungsort
zu machen.“
Die gesamten Antworten finden Interessierte hier