Der Einsatz von rehaKIND mit dem Aktionsbündnis wurde belohnt

Beschleunigte Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung wird endlich Gesetz.

In der Nacht vom 30. auf den 31. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) in dritter und letzter Lesung verabschiedet. Ein zentraler Bestandteil ist der neu eingefügte §33 Absatz 5c im Sozialgesetzbuch V (SGB V): Bei Hilfsmittelversorgungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, deren Verordnungen aus einem SPZ kommen, entfällt die Prüfung der Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes (MD) auf medizinische Notwendigkeit.

„Dieser hinzugefügte Absatz beschleunigt die Versorgungsprozesse für diese betroffenen Kinder enorm“, freut sich Christiana Hennemann von rehaKIND e.V. „Endlich können die Ressourcen der Fachleute wieder der Versorgung betroffener Kinder zugutekommen, weil sie nicht für unnötige Begutachtungen und Widerspruchsverfahren eingesetzt werden müssen. Familien werden im Alltag von zeitraubenden Verfahren entbunden, Kinder können durch schnelle Hilfsmittelversorgungen ihre Entwicklungszeitfenster besser nutzen.“

Dem §33 SGB V wird folgender Absatz 5c hinzugefügt

„Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in regelmäßiger Behandlung in einem sozialpädiatrischen Zentrum, das nach §119 Absatz 1 ermächtigt wurde, oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, das nach §119c Absatz 1 ermächtigt wurde, befindet, und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten 3 Wochen konkret empfohlen worden ist.“ (Auszug aus der Gesetzesvorlage)

Gemeinsames Engagement gewinnt

Dieser Erfolg ist maßgeblich dem gemeinsamen Engagement des „Aktionsbündnisses für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche“ mit dem Kinderreha-Netzwerk rehaKIND e.V. und ganz besonders Dr. Carmen Lechleuthner zu verdanken.

Bereits 2021 sammelte die Ärztin und Mutter eines schwerstmehrfachbehinderten Kindes über 50.000 Unterschriften für eine Petition zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Die Übergabe der Petition an Mitglieder des Petitionsausschusses und Abgeordnete des Deutschen Bundestages bildete den Auftakt für eine intensive Zusammenarbeit verschiedener Akteure.

Dr. Lechleuthner verfolgte die Lesung zur Gesetzesänderung auf der Zuschauertribüne des deutschen Bundestages und kommentierte im Anschluss erleichtert das Abstimmungsergebnis: „Wir hatten nach dem Ampel-Aus kaum noch zu hoffen gewagt, aber nun wird es Realität: Die unsägliche Ablehnungspraxis vieler dringend benötigter Hilfsmittel für Kinder und das damit verbundene Misstrauen der Kassen den Familien und Fachärzten gegenüber hat jetzt hoffentlich ein Ende“.

Vier Jahre kontinuierliche Bemühungen mit der Unterstützung vieler Beteiligter

In den folgenden Jahren wurden zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer gewonnen, viele Gespräche mit Bundestagsabgeordneten geführt, Stellungnahmen abgegeben, ein parlamentarisches Frühstück organisiert und bis zum Schluss für den Gesetzesentwurf geworben. Diese kontinuierlichen Bemühungen gipfelten in der Verabschiedung des Gesetzes, welches bei allen Beteiligten fachliche und finanzielle Ressourcen einsparen wird. Die Unterstützung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Jürgen Dusel sei an dieser Stelle besonders erwähnt.

Ein wichtiger Schritt zur bedarfsgerechten Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die Verabschiedung dieses Gesetzes stellt einen bedeutenden Schritt für die zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Hilfsmitteln dar. Durch die Anerkennung der Expertise von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) wird der Prozess der Hilfsmittelbewilligung erheblich erleichtert und beschleunigt.

„Noch muss das Gesetz durch den Bundesrat, bevor es wirksam werden kann,“ erklärt Christiana Hennemann. „Es ist ein wichtiger Schritt in die bedarfsgerechte Versorgung behinderter junger Menschen und sichert deren Teilhabe und Zukunft. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis und den betroffenen Familien werden wir nun die Umsetzung des Gesetzes aufmerksam verfolgen.“

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