Der Bundestag hat am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, IPReG) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Die Koaltionsfraktionen stimmten für, die Opposition geschlossen gegen den Gesetzentwurf. Zuvor hatte der Bundestag in zweiter Lesung einen gemeinsamen Änderungsantrag von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen und einen Änderungsantrag der Linken abgelehnt. Keine Mehrheit fanden auch die Entschließungsanträge der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen.
Gegen den ursprünglichen Entwurf, aber auch gegen die geänderte Fassung hatten zuvor vom Gesetz Betroffene und ihre Verbände protestiert. Hier ging es vor allem um § 37c „Außerklinische Intensivpflege“ und die Frage der Wahl des „Leistungsortes“. Denn außerklinisch Intensivversorgte mussten etwa befürchten, auf Druck der Krankenkassen und gegen ihren Willen ins Pflegeheim zu kommen. In der geänderten Fassung haben die Krankenkassen nun „berechtigten Wünschen“ der Betroffenen zu entsprechen. Damit Patienten in der Intensivpflege dauerhaft qualitätsgesichert versorgt werden, sollen künftig die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen jährlich im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann. Die Neuregelung sieht zudem ein Teilhabeplanverfahren vor.
Für Corinna Rüffer, Behindertenpolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen, entschärfen diese Änderungen die Gefahr des ursprünglich vorgesehenen Entwurfs zwar wesentlich, schaffen aber immer noch keine Rechtssicherheit. VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßte den Kompromiss: „Die Betroffenen können aufatmen. Jetzt heißt es, den Krankenkassen genau auf die Finger zu schauen. Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen. Wenn die Krankenkassen nicht kooperieren und Entscheidungsvorbehalte geltend machen, werden wir das vor den Sozialgerichten angreifen.“
Bleibt also abzuwarten, ob und inwieweit die Neuregelungen des IPReG dazu beitragen werden, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern und ihnen mehr Lebensqualität zu ermöglichen.