Einrichtungsbezogene Impfpflicht: „Die Versorgung von Pflegebedürftigen darf nicht gefährdet werden“

Zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer: „Das Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, den Schutz der vulnerablen Menschen in den Pflegeeinrichtungen zu erhöhen, kann nicht erreicht werden, solange Besucher und Angehörige ungeimpft bleiben können. Deshalb begrüßen wir das klare Signal der Gesundheitsministerkonferenz für eine allgemeine Impfpflicht. Ein bundesweit einheitliches Vorgehen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, das vor allem die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Blick hat, kann die schlimmsten Folgen der einseitigen Impflicht für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen abfedern und gibt Planungssicherheit für die Einrichtungen. Ein Flickenteppich von individuellen Lösungen der Gesundheitsämter vor Ort wird damit vermieden. Die Gesundheitsminister haben bereits wichtige Eckpunkte vorgegeben: Eine sorgfältige und rechtssichere Vorbereitung, eine vorhergehende Anhörung der Beschäftigten sowie die Einbindung der Arbeitgeber und ein abgestuftes Verfahren mit Betretungsverboten als letztes Mittel. Leitlinie muss immer sein, die Versorgung von Pflegebedürftigen nicht zu gefährden. Diese Priorität haben die Gesundheitsminister erfreulicherweise klar erkannt. Der Beschluss muss nun aber auch schnell in allen Bundesländern umgesetzt werden. Doch auch diese Maßnahmen werden massive Versorgungsengpässe nicht überall vermeiden können. Schon jetzt ist die Personalsituation in der Pflege durch Krankheits- und Quarantänefälle dramatisch. Wir brauchen deshalb Notfallpläne mit dem Einsatz von Kräften der Bundeswehr oder aus dem Katastrophenschutz sowie flächendeckend wirksamere Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante. Sinkende Infektionszahlen sind der beste Schutz für Pflegeeinrichtungen.“

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