rehaKIND-Eingaben wurde teilweise umgesetzt

Ende September war es so weit: der GKV-Spitzenverband veröffentlichte die turnusmäßige Fortschreibung der Produktgruppe 28 „Stehhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses. Diese umfasst Stehständer aller Art, Schrägliegebretter, Zubehör für Stehhilfen und Sonderanfertigungen.

rehaKIND hatte sich mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Herstellern, Experten aus Fachhandel und Therapie, daran gemacht, die über 30 Seiten der PG 28 mit besonderen Spezifikationen, Anforderungen und Beschreibungen durchzuarbeiten und auf den aktuellen Stand aus der Sicht der individuellen Versorgung zu bringen.

Bei der letzten Fortschreibung waren die Aktiven frustriert, weil ihre Anregungen nicht gehört wurden, doch nun hat sich die Arbeit gelohnt. Gerade im Bereich der Sonderanfertigungen, die ja bei Kindern, Jugendlichen oder auch Menschen, die aufgrund Ihrer Körpergröße „Kinder-Hilfsmittel“ benötigen, durchaus häufig wichtig sind, hat der GKV-Spitzenverband ein Einsehen gehabt und die Tür für die individuellen Bedarfe und Sonderzurichtungen geöffnet. So heißt es nun: „Es ist sicherzustellen, dass bei der Versorgung mit Hilfsmitteln auf die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rücksicht genommen wird. In Einzelfällen können daher Sonderanfertigung zur Anpassung an die individuellen Maße der Versicherten oder des Versicherten notwendig sein. Dies kann insbesondere bei kleinwüchsigen Menschen erforderlich sein.“

Besonders wichtig ist nach Auffassung von rehaKIND die Aufnahme einer ICF-konformen und damit ganzheitlichen Bedarfsermittlung bei der Auswahl der Stehgeräte. Angelehnt an die Formulierung im § 6 der Hilfsmittelrichtlinie heißt es nun: „Es erfolgt eine individuelle Bedarfsermittlung und bedarfsgerechte Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels unter Berücksichtigung der ärztlichen Verordnung, der Indikationen/Diagnose, des Versorgungsziels nach ICF, der Versorgungssituation und der möglichen Wechselwirkung mit bereits vorhandenen oder mit weiteren verordneten Hilfsmitteln.“

Sachlich konnte die rehaKIND-Expertise zu ingenieurtechnischen Fragen, sowie bauartbedingten Besonderheiten einfließen: Maximale Zuglasten etc. wurden nun neu definiert. Auch die Beschreibung von Details wie Abstützplatten sind materialtechnisch aktualisiert worden. In diesem Zuge hatte rehaKIND darauf hingewiesen, dass im Stehgerät die angebrachten Gurte zur Sicherung der Körperposition und Abstützung erforderlich sind, aber nicht zur Fixierung. Auch diese wichtige Textänderung wurde aufgenommen.

Schliesslich hat der Verein darauf hingewiesen, dass die Indikationen für den Einsatz von Stehgeräten oder Schrägliegbrettern nach medizinischen Erkenntnissen erweitert werden müssen: Der GKV-Spitzenverband hat die Formulierung angepasst, um klarzustellen, dass die Auflistung der Indikationen nicht abschließend, sondern nur beispielhaft ist.

Diese konstruktive Beschäftigung mit unseren Eingaben hat rehaKIND darin bestätigt– wenn auch arbeitsintensiv – weitere Produktgruppen zur Fortschreibung zu bearbeiten, zurzeit geht es um die Sitzhilfen (PG 26) und die Rollstühle (PG 18). Die Netzwerkexpertise wird auch an dieser wichtigen Stelle zur Verbesserung der Versorgungssituation von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen eingesetzt.

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