Runder Tisch Triage schlägt verfassungskonforme Regelung vor

Mit eigenen Formulierungsvorschlägen belebt der „Runde Tisch Triage“ die kontroverse Diskussion um eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung von Zuteilungsentscheidungen bei zu knappen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Ressourcen. „Dabei haben wir uns auf einige Kernpunkte konzentriert“, erläutert Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen, die zu den erfolgreichen Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht gehört. Dieses hatte den Gesetzgeber in seinem Beschluss vom Dezember 2021 aufgefordert, Menschen mit Behinderungen im Falle einer Triage vor Diskriminierung zu schützen. „Die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit, die auch vom Bundesverfassungsgericht angeführt wird, darf ausschließlich im Sinne einer Behandlungsindikation zu verstehen sein“, fordert Poser für den Runden Tisch Triage. Damit werde eine Gegenposition zum Triage-Kabinettsentwurf bezogen, dem zufolge die Person mit der vermutlich geringeren Überlebenswahrscheinlichkeit nicht intensivmedizinisch behandelt wird und sterben muss. „Wichtig ist uns auch, dass die Ex-Post-Triage nicht nur verboten, sondern auch strafbar bleibt“, so Poser zu einem weiteren Kernpunkt der alternativen Formulierungen. Im derzeit beginnenden parlamentarischen Verfahren laufen laut Poser Teile der Ärzteschaft Sturm gegen das Verbot der Ex-Post-Triage im Kabinettsentwurf. Ex-Post-Triage bedeutet, dass eine begonnene Behandlung zugunsten einer anderen Person mit vermeintlich besseren Erfolgsaussichten abgebrochen wird, obwohl der nun zum Sterben verurteilte Mensch ohne Therapieabbruch durchaus noch eine Überlebenschance gehabt hätte. Die Juristin Poser bezeichnet solch eine Handlung als Totschlag. Der Runde Tisch Triage schließt sich im Falle nicht ausreichender intensivmedizinischer Ressourcen der Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte an, das ein Randomisierungsverfahren für die einzige menschenrechtlich vertretbare Lösung hält. „Da wir um die verbreiteten Vorbehalte gegen diese Lösung wissen, fordern wir zeitnah eine wissenschaftlich fundierte, menschenrechtlich orientierte Auseinandersetzung mit der Fragestellung“, erklärt Poser. Wichtig seien dem Runden Tisch Triage auch ein Verbot der „Triage vor der Triage“, verbesserte Verfahrensregeln, die Normierung der Anwendbarkeit des AGG auf den ärztlichen Behandlungsvertrag sowie Bestimmungen zu besseren Aus-, Fort- und Weiterbildungen der im Gesundheitswesen Tätigen.

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