Veröffentlicht: Die Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege

Jetzt sind Sie da: die Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege. 
Nach langen Verhandlungen und Schiedsverfahren stehen die BRE, die die Inhalte des vieldiskutierten GKV-IPReG nun konkretisieren zum Download für alle Interessierten bereit. In der kommenden Ausgabe der beatmetleben wird Sven Liebscher, der als Vorstand des IPV – Intensivpflegeverband Deutschland e.V. an den Verhandlungen beteiligt war, über die BRE berichten.

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