Assistenz im Krankenhaus: Keiner ist zuständig

Anlässlich der Berichterstattung des Bundessozialministeriums zur Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Es ist eine Farce, dass die Bundesregierung nach jahrelanger Diskussion noch immer keine Regelung für die Kostenübernahme von Assistenzkräften gefunden hat, die Menschen mit Behinderungen ins Krankenhaus begleiten. Stets beteuern Bundessozial- und Bundesgesundheitsministerium, wie notwendig die Kostenübernahme sei. Doch das ist nur ein Lippenbekenntnis. Seit Jahren schieben sich beide Ministerien und die Länder den Ball hin und her und niemand ist bereit, die Kosten zu übernehmen. Nun hat das Bundessozialministerium sogar den Beteiligungsprozess mit unter anderem den Behindertenverbänden zu dieser Problematik für beendet erklärt, weil diese darauf gepocht haben, ohne weitere Umwege eine pragmatische Lösung zu finden. Das ist empörend und unverantwortlich angesichts dessen, dass Menschen mit Behinderungen unter Umständen nicht optimal medizinisch versorgt werden: Kliniken nehmen sie teilweise nicht auf, wenn sie keine Assistenz mitbringen beziehungsweise ist eine vertraute Begleitperson nötig, um mit dem Krankenhauspersonal zu reden oder den Betroffenen emotional zu stabilisieren und Sicherheit zu vermitteln. Die Betroffenen brauchen endlich eine gesetzliche Regelung!“

Hintergrund:
Der Bundestag hat im Frühsommer 2020 eine Petition mit dem höchsten möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwiesen und damit die Forderung unterstützt, dass ein geregeltes Verfahren mit eindeutiger Zuständigkeit eines Kostenträgers gefunden wird, wenn Menschen mit Behinderungen eine Krankenhausbegleitung benötigen. Daraufhin hat das Bundessozialministerium einen Beteiligungsprozess gestartet, um eine Lösung für eine transparente Klärung der Kostenträgerschaft auszuloten.

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