Digitale Apps auch für die Pflege nutzbar

Mit dem Referentenentwurf zum Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) sollen Apps und digitale Anwendungen auch in der Pflegeversicherung übernommen werden.
Außerdem soll die Telemedizin ausgebaut und die nächste Ausbaustufe der Telematik-Infrastruktur umgesetzt werden. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. „Menschliche Zuwendung ist Voraussetzung für gute Pflege. Aber gute Pflege kann noch besser werden, wenn sie digital unterstützt wird. Deshalb machen wir digitale Anwendungen jetzt auch für Pflege nutzbar. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

www.bundesgesundheitsministerium.de

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