Erste Bilanz zum BTHG

Neun Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingliederungshilfe fordert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), dass das Gesetz für alle gelten muss.
 „Gerade in den zentralen Bereichen Wohnen und Teilhabe am Arbeitsleben stehen jedoch immer noch rechtliche und konzeptionelle Hindernisse einem selbstbestimmten Leben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf entgegen“, darauf dringt Helga Kiel, Vorsitzende des bvkm.  Diese Defizite des BTHG hat der Online-Fachtag des bvkm mit rund 200 Teilnehmern unter dem Titel „Die neue Eingliederungshilfe – selbstbestimmtes Leben für alle Menschen mit Behinderung?“ bestätigt. Zuvor hatte der  BTHG-Experte Professor Dr. Arne von Boetticher in die komplexe Materie eingeführt.
Mit dem BTHG sind zum Jahresbeginn die entscheidenden Regelungen für eine neue Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Die moderne Behindertengesetzgebung soll hierdurch auch die Menschen erreichen, die für die Verwirklichung von Teilhabe und Selbstbestimmung auf Einrichtungen und Dienste angewiesen sind. Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel mahnte an: „Auch bei der Gesundheitssorge besteht in Zeiten von Corona dringender Handlungsbedarf. „Assistenz darf nicht vor der Krankenhaustür enden.“
Die Pressemitteilung, die Abschlusserklärung und die Dokumentation des Fachtags stehen zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de zur Verfügung.

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