IPReG – Bundesratszustimmung erforderlich?

Aufgrund der Änderungsanträge und den damit ersichtlichen Leistungsverschiebungen aus dem Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Bereiche der Eingliederungshilfe sowie die Kinder- und Jugendhilfe und in den Bereich „Hilfen zur Pflege“ prüft der SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. die Zustimmungspflicht des Bundesrates zum IPReG. Darüber hinaus bestünden auch Zweifel, ob mit der vollständigen Delegation der Ausgestaltung des Leistungsanspruchs an den Gemeinsamen Bundesausschuss der Bestimmtheitsgrundsatz hinreichend gewahrt wurde.

SHV-Vorstandsmitglied Sebastian Lemme: „Das IPReG hält an dem bereits im RISG gesteckten Ziel, einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag für die Krankenkassen einzusparen, fest. Während im RISG dieses Ziel noch mit der ‚Zwangsverweisung‘ innerhalb des Leistungsbereichs der GKV erreicht werden konnte, bestehen diese Möglichkeiten nach allen Verlautbarungen der Regierungspolitiker nicht mehr. Deshalb kann das Einsparungsziel nunmehr nur noch über Leistungsverschiebungen zu Lasten der Länder, Kommunen und Betroffenen erfolgen. Deshalb ist zu diesem Zeitpunkt von einer Zustimmungspflicht des Bundesrates auszugehen.“

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