Keine Regelprüfungen und persönlichen Hausbesuche

Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen für November beschlossenen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen werden keine Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege durchgeführt. Ebenso finden in dieser Zeit keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades statt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und PKV-Verband verständigt. „Die Medizinischen Dienste leisten damit ihren Beitrag zur Kontaktreduzierung und zum Infektionsschutz der besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen“, sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste würden weiterhin in den Pflegeeinrichtungen Anlassprüfungen umsetzen, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich sei. Dabei würden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten.
Die Einstufung in Pflegegrade erfolge während der Kontaktbeschränkung auf Basis bereits vorliegender Informationen und des ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen. Auf diese Weise sollen der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt werden. Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden demnach während der Kontaktbegrenzung ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.

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