Soforthilfe für Inklusionsunternehmen

Zur Sicherung von Arbeitsplätzen in gemeinnützigen Inklusionsunternehmen stellt die „Aktion Mensch“ ab sofort eine weitere Corona-Soforthilfe in Höhe von insgesamt acht Millionen Euro zur Verfügung. Sie will damit an die vorangegangenen Hilfen für Assistenzdienste und Lebensmittelversorger in Höhe von 40 Millionen Euro anschließen.

Mehrere tausend Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen seien durch die Corona-Krise akut gefährdet. Denn etwas mehr als die Hälfte der insgesamt rund 650 gemeinnützigen Inklusionsfirmen in Deutschland sind in Branchen angesiedelt, die momentan in besonderem Maße von Umsatzeinbußen betroffen sind. Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung oder die Hotellerie. Da diese Firmen nicht die notwendigen Gewinnrücklagen bilden dürfen und auch keinen uneingeschränkten Zugang zu den allgemeinen Soforthilfen für die Wirtschaft haben, stehen sie in der aktuellen Lage vor besonders großen Herausforderungen.

Durch die Förderung von Personal- und Sachkosten in Höhe von bis zu 20.000 Euro können zum Beispiel Mittel für Krisenkoordination, zur Entwicklung kreativer Alternativen für Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens oder für weiterlaufende Mietkosten bereitgestellt werden. Damit möchte die „Aktion Mensch“ betroffenen Unternehmen helfen, die Krisenzeit zu überbrücken und die bestehenden Arbeitsplätze von Menschen mit und ohne Behinderung auf diese Weise zu erhalten.

Die Förderung kann online hier beantragt werden.

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