#BarrierenBrechen haben eine Petition für ein gutes Barrierefreiheitsrecht gestartet. Diese fordert unter anderem ein grundsätzliches Recht auf Barrierefreiheit, echte Beteiligung der Betroffenen und ihrer Verbände am Gesetzgebungsverfahren, ein Förderprogramm für kleine und mittelständige Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit, die Ausweitung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit auf alle Branchen insbesondere auf das bauliche Umfeld und vieles mehr. Anlass dazu ist die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen der European Accessibility Act (kurz EAA) von den EU-Mitgliedsstaaten, die bis zum 28. Juni 2022 in nationale Regelungen umgesetzt werden muss. Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BFG) entworfen. Inhaltlich jedoch fehlt hier einiges: Es gibt keine Regelung bezüglich der barrierefreien Umwelt, keine grundsätzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit und Kleinstunternehmen und Privatunternehmen sind von den Regelungen ausgeschlossen.
Zur Petition gelangt man unter www.barrierenbrechen.de