Autofahren nach einem Schlaganfall

Wie lange jemand nach einem Schlaganfall nicht Auto fahren darf, ist von Fall zu Fall verschieden. Betroffene sollten sich Zeit nehmen, um den Umgang mit Einschränkungen zu erlernen.

Einen Schlaganfall erleiden in Deutschland jedes Jahr rund 270.000 Menschen. Unter einem Schlaganfall (Apoplex), auch Hirnschlag genannt, versteht man den spontanen Verschluss eines Blutgefäßes im Gehirn oder eine spontane Blutung eines Hirngefäßes. In beiden Fällen kommt es durch die mangelnde Durchblutung zu vorübergehenden oder dauerhaften Hirnschäden, die sich je nach Ausmaß und Ort der Schädigung sehr unterschiedlich äußern können. Typische Folgen sind unter anderem Teillähmungen (Arme oder Beine), Seh- und Sprechstörungen, aber auch Vergesslichkeit, Konzentrationsstörungen oder Orientierungsprobleme.

Oft beeinträchtigt ein Schlaganfall die Fähigkeit, komplexe Tätigkeiten wie das Autofahren sicher auszuführen. Daher informiert zunächst der Arzt oder die Ärztin darüber, dass aktuell keine Fahreignung besteht und weist darauf hin, dass der Betreffende nicht Auto fahren darf.

Das heißt nicht automatisch, dass Menschen nach einem Schlaganfall nie wieder Auto fahren können. Der Krankheitsverlauf ist von Person zu Person sehr unterschiedlich. Man kann deshalb nicht pauschal voraussagen, ob jemand für drei Monate, ein Jahr oder gar nicht mehr Autofahren kann. Es gibt jedoch Möglichkeiten, herauszufinden, ob Sie nach dem Schlaganfall bereits wieder fit genug sind, um sich ans Steuer zu setzen.

Gilt bei Schlaganfall eine Meldepflicht?

Wer nach einem Schlaganfall oder aufgrund einer anderen Erkrankung die Fahreignung wiedererlangen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Rechtlich gesehen, müssen Sie die Fahrerlaubnisbehörde nicht über einen vorgefallenen Schlaganfall informieren. Auch das Krankenhaus oder die ärztliche Praxis leiten diese Information nicht weiter. Es kann jedoch vorkommen, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde bei Betroffenen meldet, wenn der Schlaganfall im Rahmen eines Unfalls auftrat oder wenn Dritte (beispielsweise Nachbarn oder Bekannte) die Behörde über den Schlaganfall informiert haben.

Unabhängig davon sind Sie vor Fahrtantritt selbst dafür verantwortlich, Ihre Fahreignung sicherzustellen. Fahren Sie also Auto, obwohl Sie geistig oder körperlich dazu nicht in der Lage sind, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und im Einzelfall (wie bei einem Unfall) sogar eine Straftat. Dann ist gegebenenfalls der Versicherungsschutz in Gefahr, und die Kaskoversicherung zahlt nicht oder nur teilweise. Daher ist es wichtig, im ärztlichen Gespräch abzuklären, ob Sie die Folgen des Schlaganfalls beim Autofahren beeinträchtigen.

Sonderfall Berufskraftfahrer: Wer Bus oder Lkw fährt (C- und D-Klassen) oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) hat, unterliegt strengeren Anforderungen an die Fahreignung als Inhaber eines Pkw- oder Motorradführerscheins. Auch hier muss der Einzelfall geprüft werden.

Fahrverbot nach Schlaganfall

Bestehen nach dem Schlaganfall gesundheitliche Einschränkungen, können Betroffene der Führerscheinstelle jederzeit freiwillig ihre Erkrankung melden. Die Behörde überprüft die Fahreignung und stellt diese fest oder entzieht die Fahrerlaubnis. Nach einer Rehabilitation muss dann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden, und die Behörde überprüft die Fahreignung erneut.

Die Alternative ist, so lange nicht Auto zu fahren, wie der Arzt die Fahreignung verneint („medizinisches Fahrverbot“). Oftmals verbessert sich der gesundheitliche Zustand durch Reha-Maßnahmen wesentlich, und die Betroffenen gewinnen im Rahmen von Physio- oder Ergotherapie fürs Autofahren wichtige Fertigkeiten zurück. Wenn der Gesundheitszustand aus medizinischer Sicht wieder so weit gegeben ist, ein Auto sicher zu fahren, kann ein förmliches Fahreignungsüberprüfungsverfahren absolviert werden.

Fahreignung überprüfen lassen

Eine Überprüfung der Fahreignung umfasst verschiedene Bereiche, darunter den neuropsychologischen und auch einen augenärztlichen Bereich, wenn beispielsweise Augenbewegungsstörungen oder Gesichtsfeldausfälle (Anopsien) vorliegen. Im Gutachten wird auch eingeschätzt, wie hoch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls ist, der für die Betroffenen und andere während der Autofahrt gefährlich werden könnte.

Da bei Menschen, die bereits einen Schlaganfall erlitten haben, die Wahrscheinlichkeit für einen zweiten Schlaganfall erhöht ist, sollten Patientinnen und Patienten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das erneute Schlaganfallrisiko zu senken. Dazu zählt beispielsweise, alle verordneten Medikamente einzunehmen. Wichtig ist aber auch, die angebotenen Kontrolluntersuchungen und weitere Therapiemaßnahmen zu nutzen.

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten für Personen, die ihre Fahreignung nach einem Schlaganfall nachweisen möchten, kann nicht von der Hausarztpraxis erstellt werden, sondern lediglich durch:

  • ärztliches Fachpersonal mit verkehrs- oder rechtsmedizinischer Qualifikation

  • Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts

  • Betriebsmediziner oder -medizinerinnen

  • Fachärzte/-ärztinnen für Rechtsmedizin

  • die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Bei einem behördlichen Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung gibt die Fahrerlaubnisbehörde die Arztgruppe vor. Nur innerhalb dieser besteht eine Auswahl. Erstellt eine anerkannte Begutachtungsstelle zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten, wird es meist kurz MPU (für medizinisch-psychologische Untersuchung) genannt.

Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, kann diese Auflagen und/oder Beschränkungen beinhalten, die über Schlüsselziffern im Führerschein dokumentiert werden. Schlüsselzahlen können zum Beispiel für Hilfsmittel wie Brillen stehen oder notwendige Umbauten am Fahrzeug, wie eine angepasste Kupplung oder Lenkhilfen, verdeutlichen.

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