Quo vadis außerklinische Intensivversorgung?

Viele unserer Betroffenen erhielten bislang umfängliche Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen, um ihren Bedarf an krankheitsbedingten Pflegeaufwendungen zu decken. Mit dem GKV-IPReG wurden umfangreiche Neuregelungen innerhalb kürzester Zeit auf den Weg gebracht, die für viele unserer Mitglieder erhebliche Hürden für die zukünftige Leistungsgewährung bedeuteten. Viele Betroffene fühlten sich durch die Neuregelungen in ihrer Lebensführung bedroht.

Entgegen aller Warnungen und Mahnungen seitens der Selbsthilfe hielten die Krankenkassen und der G-BA unbeirrt an den gesetzlichen Fristen zur Neuregelung der außerklinischen Intensivpflege fest. Neue Verordnungsformulare wurden entwickelt und bereits vorgestellt. Gleichzeitig blieben aber grundlegende Fragestellungen zur Verordnungssicherheit unbeantwortet. Wie so oft war die Verwaltung der Realität entrückt.

Im Oktober letzten Jahres erfolgte die Notbremse des G-BA zur Umsetzung der Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL). Seither gilt: Alles bleibt wie gehabt – jedenfalls bis zum 30. Oktober 2023. Die neuen Verordnungsformulare, wie auch die Verordnungsverfahren finden noch keine Anwendung.

Allerdings stellen viele unserer Mitglieder fest, dass die Verschiebung des Inkrafttretens der AKI-RL nicht zu allen Sachbearbeitern in den Krankenkassen vorgedrungen ist. Viele Betroffene sehen sich massiv unter Druck gesetzt. Leistungen werden vielfach nur noch unter Vorbehalt gewährt oder mit Verweis auf die neue Gesetzeslage abgelehnt.

„Quo vadis außerklinische Intensivversorgung“ ist zur drängendsten Frage unserer Mitglieder geworden. Auf der Veranstaltung am 28. Februar 2023 kommen alle Beteiligten Akteure zur Diskussion zusammen. Nach einer Bestandsaufnahme sollen die Vertreter von Krankenkassen, Leistungserbringern, Selbsthilfe, Wissenschaft und Politik in einzelnen Arbeitsgruppen Lösungsvorschläge zu den wichtigsten und drängendsten Problemen erarbeiten.

Für uns ist dabei vor allem wichtig: Wie werden unsere Betroffenen, die nicht tracheotomiert und nicht beatmet sind zukünftig versorgt? Welche Leistungen werden unseren Betroffenen zukünftig zustehen? Und wie müssen diese beantragt werden?

Als Mitglied des GKV-IPReG Think Tank unterstützen wir die Veranstaltung. Alle Betroffenen und eine Begleitperson können kostenfrei an der Veranstaltung teilnehmen. Bitte melden Sie sich über unsere Geschäftsstelle an. Wir werden dann Ihre Eintrittstickets für Sie organisieren.

Nähere Informationen und das Programm finden Sie hier!

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