Zoom-Veranstaltung zur Außerklinischer Intensivpflege (AKI)

Online-Veranstaltung zum Thema: 

Außerklinische Intensivpflege bei Neurologischen- oder Stoffwechselerkrankungen (ohne invasive Beatmung) 

Termin: Montag, 24. Juli 2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr 

Ort: Online über Zoom, Teilnahme ist über die Zoom-App, am Computer über das Internet oder per Einwahl über Telefon möglich 

Referentinnen und Referenten: 

Tatjana Reitzig – Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. DGM 

Sebastian Lemme – FORUM GEHIRN e.V. 

Henriette Cartolano – INTENSIVkinder zuhause e.V. 

Worum geht es in der Online-Veranstaltung? 

In der öffentlichen Diskussion überwiegen „Beatmung“ und „Trachealkanüle“ als Voraussetzungen für eine Verordnung von Außerklinischer Intensivpflege (AKI) ab 31.10.23. 

Fakt jedoch ist, dass auch andere vitale Funktionseinschränkungen einer ständigen Krankenbeobachtung und Interventionsbereitschaft bedürfen. 

Fakt ist auch, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt haben, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten nach AKI gegenüber der Häuslichen Krankenpflege (HKP) – Ziffer 24, weder erweitert noch eingeschränkt werden soll. 

Der Workshop 

  • erläutert die in diesen Fällen notwendigen Zugangsvoraussetzungen zur AKI (§ 37c SGB   V, in denen spezielle Krankenbeobachtung und Interventionsbereitschaft durch eine examinierte Pflegefachkraft im gesamten Versorgungszeitraum erforderlich ist (Ausnahmen im persönlichen Budget) 
  • zeigt einen möglichen Weg auf, weiterhin über die häusliche Krankenpflege, eine (über mehrere Stunden zusammenhängende) Krankenbeobachtung über HKP nach § 37 SGB, verordnet zu bekommen 
  • zeigt die Probleme und Folgen auf, die für zahlreiche Betroffenengruppen durch Streichung der Ziffer 24 im Leistungsverzeichnis der HKP (§37 SGB V) entstehen. 

Wenn ihr Lust auf diese und weitere Informationen sowie die gemeinsame Diskussion habt, nicht sicher seid, ob ihr zum Kreis der Anspruchsberechtigten für die außerklinische Intensivpflege gehört, weil ihr bisher 

  • häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V zusammenhängend über mehrere Stunden täglich verordnet bekommen habt, 
  • „ständige Interventionsbereitschaft“ in der Verordnung genannt wurde, 
  • oder bisher das Stichwort „Spezielle Krankenbeobachtung“ in eurer Verordnung auftauchte, 

meldet euch bis zum 22. Juli zur Veranstaltung an unter: anmeldung@leben-mit-aki.de. Es gibt 50 Plätze. Die Einwahl wird nach der Anmeldefrist verschickt. 

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