Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie erwachsen und voll erwerbsgemindert sind. Das umfassend aktualisierte Merkblatt des Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) berücksichtigt die zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sowie des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die Vereinfachungen beim Leistungszugang, die während der Corona-Pandemie gelten, werden ebenfalls erläutert. Das Merkblatt steht zum kostenlosen Download zur Verfügung und ist voraussichtlich ab Ende August auch wieder in gedruckter Form erhältlich.