Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat im Rahmen des Projekts „Das Recht auf Außerklinische Intensivpflege – Begleitung der Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ eine neue Handlungsempfehlung in Form eines Muster-Widerspruchs veröffentlicht. Dieser kann von Betroffenen gegen ablehnende Bescheide oder Leistungskürzungen durch die Krankenkassen für die lebenssichernde Leistung der Außerklinischen Intensivpflege genutzt werden.
Seit dem Stichtag 31.10.23 ist der Prozess der Umsteuerung von Häuslicher Krankenpflege (HKP) auf AKI abgeschlossen. Die Rechtssicherheit für den Erhalt der lebenssichernden Leistung ist in vielen Fällen nicht gegeben, obwohl der Personenkreis laut Gesetzgeber weder eingeengt noch ausgeweitet werden sollte.
Bei der Handlungsempfehlung handelt es sich um einen anwaltlich geprüften Muster-Widerspruch als barrierefrei ausfüllbares PDF-Formular. Hiermit bekommen Versicherte ein wichtiges Hilfsinstrument zur Hand, um frist- und formgerecht Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einzulegen.
Innerhalb eines Monats reagieren
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids. Betroffene können den Muster-Widerspruch auf dem Online-Informationsportal „Leben mit AKI“ unter Handlungsempfehlungen kostenlos als ausfüllbares PDF-Formular herunterladen: https://leben-mit-aki.de/handlungsempfehlungen/
Das Projekt „Das Recht auf Außerklinische Intensivpflege – Begleitung der Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ wird von der Aktion Mensch gefördert.
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.