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Sozialminister Laumann: Es ist wichtig, die inklusionspolitischen Anstrengungen stetig weiterzuentwickeln
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

„Durch den Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen werden sowohl die Licht- als auch die Schattenseiten der Teilhabesituation von Menschen mit Beeinträchtigungen sichtbar. Anders ausgedrückt: Wir können aus den Zahlen und Daten positive Schlüsse für die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen ziehen, sehen aber auch die Bereiche, in denen noch Handlungsbedarf besteht. Es ist wichtig, die inklusionspolitischen Anstrengungen stetig weiterzuentwickeln. Der Teilhabebericht gibt den Ressorts der Landesregierung die erforderlichen Erkenntnisse“, erläutert Sozialminister Karl-Josef Laumann die Bedeutung des Berichts.
Laut Bericht lebten im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen rund 3,24 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen (Behinderungen und chronischen Erkrankungen). Dies entspricht einem Anteil von 18 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Etwa 2,3 Millionen Menschen haben eine anerkannte Schwerbehinderung.
Der aktuelle Teilhabebericht zeichnet beispielhaft im Bereich der Teilhabe an Arbeit ein Bild des Nebeneinanders von positiven Entwicklungen und weiter bestehenden Herausforderungen:
In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2021 lediglich 53 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen im Alter von 18 bis 64 Jahren erwerbstätig. Damit liegt der Anteil rund 20 Prozentpunkte unter dem der Menschen ohne Beeinträchtigungen. Ein positiver Trend zeigt sich hingegen bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung: Zwischen 2017 und 2021 erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung beziehungsweise ihnen Gleichgestellten um rund 7 Prozent. Die 5-Prozent-Beschäftigungsquote von Menschen mit Beeinträchtigungen wurde in Nordrhein-Westfalen insgesamt in den vergangenen Jahren immer erfüllt. Auch die Zahl der Inklusionsbetriebe und der dort beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung nimmt in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren kontinuierlich zu.
„Inklusion bedeutet die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist hier ein ganz wichtiger Aspekt und Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Wer sein eigenes Geld verdient, kann damit das tun, was ihm wichtig ist und sein Leben gestalten. Viele Menschen mit Beeinträchtigungen haben eine gute Ausbildung. Grundsätzlich, aber gerade auch in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels dürfen wir das Potenzial von Menschen mit Beeinträchtigungen nicht ungenutzt lassen. Wir brauchen jede und jeden, um die Herausforderungen der Zeit zu stemmen. Inklusion ist ein wichtiger Baustein beim Weg aus der Fachkräftekrise und die Nachfrage nach Arbeitskräften am Arbeitsmarkt so hoch wie selten zuvor. Offene Stellen und Menschen mit Beeinträchtigungen zusammenzubringen, kann daher gleichermaßen ein Gewinn für die Beschäftigten wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sein. In der Inklusionsinitiative des Landes arbeiten deshalb alle Partner daran, den Unternehmen die Vorteile und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen deutlich zu machen. Ich bin überzeugt, dass dies ein guter Weg ist, um die Inklusion voranzubringen“, sagt Laumann.
Er kündigt zugleich an, den zweiten Teilhabebericht als Grundlage für die Aktualisierung des Aktionsplans „NRW inklusiv“ 2022 zu nutzen: „Natürlich kann dieser Bericht keine umfassenden Lösungen zur weiteren Ausgestaltung der Inklusionspolitik liefern. Dennoch soll er einen Beitrag zu einer Diskussion liefern, die immer wieder kritisch geführt werden muss. Dabei ist ein partizipatives Vorgehen, zum Beispiel durch eine enge Einbindung des Inklusionsbeirates des Landes Nordrhein-Westfalen, von besonderer Bedeutung.“
Hintergrund
Gemäß § 12 Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung dem Landtag einmal in der Mitte der Wahlperiode über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu berichten. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2020 der erste „Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen – Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ veröffentlicht.
Der Teilhabebericht beleuchtet im Kern die acht Lebensbereiche der UN-Behindertenrechtskonvention: Familie und soziales Netz; Bildung und Ausbildung; Arbeit und materielle Lebenssituation; Wohnen, öffentlicher Raum, Mobilität, Digitalisierung; Gesundheit und Gesundheitsversorgung; Selbstbestimmung und Schutz der Person; Freizeit, Kultur und Sport; politische und zivilgesellschaftliche Partizipation.
Grundlage für die Berichterstellung ist eine Reihe von Datenquellen, die Beeinträchtigung verschiedenartig und unterschiedlich differenziert erfassen: amtliche Sozialstatistiken, Statistiken der Leistungsträger, allgemeine Bevölkerungsumfragen sowie erstmals auch Daten der „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ (Teilhabebefragung).
Der Bericht wurde aus wissenschaftlicher Perspektive durch die Prognos AG in einem Projektteam mit ProIntent erstellt. Ein Expertenbeirat, dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfe, Kommunen, Landschaftsverbänden sowie die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten angehörten, hat die Entstehung des Teilhabeberichtes begleitet und zahlreiche Anregungen eingebracht.