Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Speyer wurde vergangenen Montag Klartext gesprochen. Vor Gericht standen zwei Geschäftsführerinnen eines Intensivpflegedienstes. Die beiden selbst hochqualifizierten Fachpflegekräfte hatten über Jahre verschiedene Krankenversicherer – laut Gericht gewerbsmäßig – betrogen. Während die teure Intensivpflege abgerechnet wurde, waren vor Ort beim Patienten nicht anerkannte Pflegekräfte, häufig aus dem Ausland kommend, eingesetzt. Die beiden geständigen Angeklagten wurden zu jeweils einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die durch die Straftaten erbeuteten Gewinne sollen einbezogen werden. Wie sich das in die Praxis umsetzen lässt, bleibt fraglich; der Pflegedienst als GmbH ist zwischenzeitlich insolvent. Ob die Mittel der Verurteilten ausreichen, den Schaden auszugleichen ist zumindest zweifelhaft.
Eine Revision ist für alle Beteiligten noch möglich.