Das Bayerische Kabinett hat am 8. Mai die Einführung des Landespflegegeldes beschlossen. Damit unterstützt die Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Ziel ist es die Selbstbestimmung von Menschen zu stärken, die auf Pflege angewiesen sind. Die Pflegebedürftigen können selbst entscheiden, wie sie das Geld einsetzen, ob sie mit dem Geld zum Beispiel Angehörigen oder anderen Menschen, die sie unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen oder es für sich verwenden. Das Landespflegegeld wird ab dem Spätsommer 2018 an Pflegebedürftige ausgezahlt, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben. Anträge können bereits gestellt werden.