Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zur Kinderrehabilitation eine Richtlinie verabschiedet, die den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu den Rehaleistungen der Rentenversicherung vereinfacht.
Durch die neue Richtlinie wird die Kinder- und Jugend-Reha, die bisher nur stationär erbracht wurde, auf ambulante Leistungen erweitert. Außerdem haben die Kinder jetzt nicht nur bis zum 10., sondern bis zum 12. Lebensjahr das Recht auf Begleitung durch einen Familienangehörigen. Auch wird durch den Wegfall der Vier-Jahresfrist für die Wiederholung einer Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen zukünftig eine erneute Behandlung früher möglich.