Die Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation e.V. (rehaKIND) sieht die individuelle Hilfsmittelversorgung für behinderte Kinder als gefährdet an, weil diese zum Teil bei Vertragsabschlüssen aus dem Fokus geraten. Gute gesetzliche Regelungen würden beispielsweise umgangen und willkürliche Altersgrenzen gesetzt. Seit Jahren bietet rehaKIND aus diesem Grund neutrale Beratung für Kostenträger an, die auf die Versorgungsstrukturen und Bedarfsermittlung nach ICF und deren Umsetzungsmöglichkeiten hinweist.
Nicht immer wird diese Chance von Kostenträgern im Vorfeld der Vertragsabschlüsse wahrgenommen, aber es gibt, wie der aktuelle Beatmungsvertrag der AOK Niedersachen zeigt, auch positive Ausführungen. Hier wurde die Altersgrenze auf 18 Jahre hochgesetzt und über Kostenvoranschläge, angepasste Erstattungspreise und Einzelfalllösungen soll die individuelle zukunftsgerichtete Versorgung im Gespräch mit allen Beteiligten sichergestellt werden.
In anderen Fällen wurden niedrigere Altersgrenzen festgelegt, beispielsweise auf zwölf oder sechzehn Jahre, wenngleich diese weder gesetzlich so festgelegt wurden noch wissenschaftlich belegt sind. rehaKIND betont, dass dabei unberücksichtigt bleibt, dass gerade die Pubertät für alle Kinder eine Phase entscheidender körperlicher und seelischer Entwicklung ist. Für Kinder mit Behinderungen ist diese Lebensphase häufig noch viel schwieriger, insbesondere, wenn krankheitsbedingt Entwicklungsverzögerungen bestehen. Hier können individuell gestaltete Versorgungen entscheidend den Weg in ein möglichst selbstständiges Erwachsenenalter ebnen.
rehaKIND wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten und sich auch zukünftig zu allen Vertragsvorschlägen mit inhaltlichen Anmerkungen im Vorfeld positionieren und Fehlentwicklungen kommentieren, bevor sie durch Verträge Alltagsrealität für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen und chronischen Krankheiten werden.