Sogenannte Gesundheits-Apps unterstützen schon heute viele Menschen in Deutschland, die diese Anwendungen beispielsweise dazu nutzen, um Blutdruckwerte zu speichern, sich an anstehende Vorsorgeuntersuchungen oder Medikamenteneinnahmen erinnern zu lassen oder ein Schmerz-Tagebuch zu führen. Wir berichteten diesbezüglich auch über eine App für Menschen mit Schlaganfall als therapiebegleitende Unterstützung (not 3/2019) oder neolexon, eine App, die bei phonetischen und phonologischen Aussprachestörungen zum Üben genutzt werden kann.
Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) soll nun die Übernahme der Kosten für solche Gesundheits-Apps durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ermöglichen. Das Bundeskabinett hat am 10. Juli den entsprechenden Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen.
Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Nutzer verbessert. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.
Zum DVG: Gesetzentwurf