Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben führen können. Das heißt aber auch, dass sich wichtige Zuständigkeiten ändern. Damit der Übergang für alle Beteiligten problemlos gelingt, bietet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) auf mehreren Wegen Unterstützung an.
Als Online-Angebot wurde ein LWL-Wissensportal erstellt. Hier finden Interessierte Antworten bezüglich Themen wie Teilhabeplanverfahren, Lebensunterhaltsbedarfe und Taschengeld. Auch Betreuer und Leistungserbinger erhalten dort Rat. Die Termine der Informationsveranstaltungen sind ebenfalls aufgeführt.
Das zweite Angebot des LWL ist eine Telefon-Hotline. „Hier kann jeder anrufen, der Fragen zum BTHG hat, egal ob persönlich Betroffener, Angehöriger oder Inklusionsexperte“, erklärt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Er geht davon aus, dass die meisten Fragen durch das geschulte Personal der Hotline am Telefon geklärt werden können. Diese Vorgehensweise schaffe nicht nur schnelle und niedrigschwellige Hilfe für Betroffene, sondern entlaste auch die Hilfeplaner des LWL.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag (8 bis 20 Uhr) unter 0 251 / 591 – 51 15 erreichbar.