Allem Anschein nach hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung den vieldiskutierten, mehrmals veränderten Referentenentwurf zum Intensivpflegestärkungs- und Rehabilitationsgesetz (vormals RISG und GKV-IPReG erste Version) heute beschlossen. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.