Der Deutsche Behindertenrat (DBR) weist auf eine Lücke im aktuellen Änderungsgesetz zu den Sozialgesetzbüchern IX und XII hin und fordert deren Beseitigung. Dies betrifft Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben und ein sogenanntes Taschengeld erhalten.
Nach alter Rechtslage bleibt den Bewohnern bislang monatlich ein Taschengeld von mindestens 114 Euro zur individuellen Verfügung. Ab 2020 soll es dazu aber keine bundeseinheitliche Regelung mehr geben. Das bedeutet, dass es vom Wohnort der Betroffenen abhängt, ob der Betrag angehoben wird, gleich bleibt oder gar sinkt.
DBR-Sprecherratsvorsitzender Horst Frehe ärgert sich: „Minutiös wird auf die Kommastelle genau geregelt, was der Bund wann den Ländern erstattet. Aber anscheinend sieht sich der Bund bislang nicht in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Betroffenen nicht benachteiligt werden und einen Mindestbetrag als Taschengeld behalten.“ Das sei vorallem deshalb kontraproduktiv, da das neue Gesetz unter der Prämisse erarbeitet wurde, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, also die Menschenrechte von behinderten Personen zu realisieren. „Dazu passt es überhaupt nicht, wenn einige Betroffene am Ende keinen einzigen Euro zur freien Verfügung haben“, so Frehe. Er sieht Bund und Länder in der Pflicht, eine Neuregelung vorzusehen.