Nicht nur Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken, sondern zunehmend auch der ambulante Versorgungssektor mit schwerstbehinderten Betroffenen sowie Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sind während der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) von Lieferengpässen im Bereich der Medizintechnik und der Pflegehilfsmittel einschließlich Schutzkleidung betroffen. Darauf weist die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation hin.
Menschen mit schwersten Behinderungen lebten meist in einem speziell für sie organisierten häuslichen und meist pflegeintensiven Umfeld. Die Versorgung sei geprägt durch die multiprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten, Angehörigen, Pflegediensten und Akteuren verschiedenster Leistungserbringer des Gesundheitshandwerks bzw. Sanitätsfachhandels. Entfällt die Sicherstellung der ambulanten Versorgung dieser Betroffenen zu Hause, in der Behindertenhilfe und in den Pflegeeinrichtungen mit medizinisch-technischen Geräten und Pflegehilfsmitteln einschließlich der Schutzkleidung, müssten diese schwerstbehinderten Menschen im Zweifelsfall in ein Krankenhaus eingewiesen werden.
Dabei seien die Betroffenen häufig durch zahlreiche Begleiterkrankungen belastet, zum Beispiel Infektionen mit MRSA. Das spreche zusätzlich gegen eine stationäre Aufnahme in ein – gegenwärtig oft bereits stark überlastetes – Krankenhaus oder in eine Rehabilitationsklinik. Es müsse folglich alles getan werden, damit die ambulante Versorgung von Menschen mit schwersten Behinderungen sowie die Versorgung in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe mit Hilfsmitteln zur Pflege und Behandlung sowie Medizintechnik weiterhin gewährleistet ist.
Die DVfR fordert daher folgende Maßnahmen:
- Einbindung aller Berufsverbände des Gesundheitswesens – neben den kassenärztlichen und klinischen Interessenverbänden – in die Verteilung von Produkten zur Schutzausrüstung und Pflege
- Sicherung der Möglichkeit einer Versorgung schwerstbehinderter Personengruppen mit Hilfs- und Pflegemitteln im außerklinischen Umfeld, insbesondere auch in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe
- Bildung von Reserven zukünftig ambulant stark benötigter Medizinprodukte, zum Beispiel von Sauerstoffkonzentratoren, Absaug- und Inhalationsgeräten zur Atemwegstherapie infolge erlittener Lungenschäden durch SARS-CoV-2-Infektion
- Lockerung von Restriktionen für Medizinprodukte durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Zusammenhang mit der Behandlung und Rehabilitation von SARS-CoV-2-Patienten zur Aufrechterhaltung der stationären und ambulanten Versorgung
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.