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Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ihre Verbände in Baden-Württemberg fördern die Arbeit der ambulanten Hospizdienste im Jahr 2025 mit rund 16 Millionen Euro. Das ist eine Million Euro mehr als im Vorjahr. Laut der Landesarbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Baden-Württemberg, deren Geschäftsstelle bei der AOK Baden-Württemberg angesiedelt ist, wurden im Jahr 2024 insgesamt 7.317 Erwachsene und 426 Kinder durch Ehrenamtliche begleitet.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der begleitenden Erwachsenen um 8,17 Prozent und bei Kindern um 0,9 Prozent (2023: 6.764 Erwachsene und 424 Kinder). Zudem wurden 114 Familien mit einem sterbenden Elternteil von Kinderhospizen betreut.
In Baden-Württemberg werden derzeit 139 Hospizdienste gefördert, in denen rund 6.000 Ehrenamtliche tätig sind. Vor der Vermittlung geeigneter Ehrenamtlicher, die am besten zur Persönlichkeit der zu Begleitenden passen, bewerten Koordinatorinnen und Koordinatoren zunächst das Umfeld und die persönliche Situation der Betreuten. Die Fördergelder werden für die Ausbildung der Ehrenamtlichen sowie für die Sicherung der Personal- und Sachkosten der Dienste eingesetzt.
Ambulante Hospizdienste bieten unheilbar kranken Menschen und ihren Angehörigen umfassende Betreuung und Unterstützung in der letzten Lebensphase. Sie besuchen die Menschen zuhause oder ergänzen die stationäre Versorgung und ermöglichen vielen Patienten, ihre letzten Tage in vertrauter Umgebung zu verbringen.
Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Kinderhospizdienste kommen zu schwerkranken Kindern und jungen Menschen nach Hause und betreuen sie und ihre Familien sowie andere zugehörige Personen. Gespräche anbieten, im Alltag unterstützen, zu Terminen begleiten oder Geschwistern und Eltern Zeit schenken, all das übernehmen die Kinderhospizdienste. Der Dienst ist nicht nur für die letzte Lebenszeit. Viele Familien bekommen jahrelang Begleitung und finden Halt – ab dem Zeitpunkt der Diagnose. Darüber hinaus stehen Kinderhospizdienste auch Kindern zur Seite, bei denen ein Elternteil unheilbar erkrankt oder verstorben ist.
Der Ausbau der Förderung trägt zur Stärkung einer würdevollen und wohnortnahen Begleitung am Lebensende bei.