IPV bei Spitzengespräch mit Karl Lauterbach

Beim Spitzengespräch mit Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach waren Mitte Juni Vertreter der Kostenträger sowie des GKV-Spitzenverbands anwesend. Auch die Seite der Leistungserbringer war zum Gespräch geladen. Mit dabei die Wohlfahrtspflege, die BAG Phase F, der bpa, der BHK und der IPV.

Der Austausch führte letztlich zu der Kernaussage, dass bestehende Versorgungen in allen Settings auch nach dem 1. Juli bestehen bleiben sollen und – wichtig für Betroffene und Leistungserbringer gleichermaßen – auch gesichert sind. Die Vergütung soll auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden. Hierzu haben die Kostenträger gegenüber des Bundesgesundheitsministeriums ein Garantieversprechen abgegeben. Damit soll die mittlerweile herrschende Unsicherheit auf Betroffenen- wie auch auf Leistungserbringerseite aufgehoben werden.
Allerdings müssen jetzt vollumfängliche Erklärungen der Kassen gegenüber den Patienten und Patientinnen und den jeweiligen Pflegediensten abgegeben werden. Das mittlerweile vorhandene Schreiben von Bundesgesundheitsminister Lauterbach reicht rechtlich nicht aus, um die Regelungsmechanismen des Gesetzes, speziell des §132l SGB V außer Kraft zu setzen beziehungsweise zeitlich zu verschieben. „Es bleibt also dabei, das ab 30. Juni Verträge nach §132a SGB V für die Intensivpflege ihre Gültigkeit verlieren. Das gilt auch für bisher gültige Ergänzungsvereinbarungen“, so Sven Liebscher, Geschäftsführer des Intensivpflegeverband Deutschland e.V., IPV. „Dennoch“, so Liebscher weiter, „freuen wir uns sehr, über die deutlich ausgedrückte Wertschätzung gegenüber den Pflegediensten die hohe Qualität leisten und diese besondere Patientengruppe betreut.“

Bild: BMG/Jan Pauls

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