Gestern wurde vom Bundeskabinett der Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Damit sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden, so vermeldet es das Bundesgesundheitsministerium.
„Ab Januar 2019 können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Und: Jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern wird voll von der Krankenversicherung finanziert“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Die in der stationären Altenpflege neuen 13.000 Stellen werden von der gesetzlichen Krankenkasse geschaffen ohne die Pflegebedürftigen finanziell zu beteiligen. Eine weitere Regelung ist die Förderung der Digitalisierung zur Entlastung der Pflegekräfte. Dazu wird die Pflegeversicherung pro ambulanter oder stationärer Einrichtung einmalig 12.000 Euro zur Verfügung stellen. Um einen Anreiz zu schaffen, mehr auszubilden sollen die Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden.
Um den Pflegeberuf wieder attraktiver zu machen, soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte gesteigert werden; dabei werden die Pflegeeinrichtungen finanziell unterstützt. Außerdem werden die Krankenkassen verpflichtet zusätzlich jährlich über 70 Millionen Euro zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Gleichzeitig wird die Möglichkeit zur medizinischen Rehabilitation für pflegende Angehörigen geschaffen, indem diese auf ärztliche Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse einen stationäre Rehabilitation erhalten.
Stellungnahme des Bundesmnisteriums: www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html