Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestag zum sogenannten Triage-Gesetzentwurf erklären die Fachverbände für Menschen mit Behinderung: Eine Zulassung von Behandlungsabbrüchen, um andere Patienten mit einem Beatmungsgerät zu behandeln (Ex-Post-Triage), lehnen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung entschieden ab. Diese Ex-Post-Triage hatten Ärzteverbände in der Anhörung massiv gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber unmissverständlich aufgegeben, Menschen mit Behinderung bei Zuteilungsentscheidungen im Fall knapper intensivmedizinischer Ressourcen, auch Triage genannt, wirksam vor Diskriminierung zu schützen. Bei der Zulassung der Ex-Post-Triage ist jedoch zu befürchten, dass gerade Menschen mit Behinderung und Vorerkrankungen im Zugang zur lebensrettenden Behandlung benachteiligt werden. Ein solches Gesetz darf nicht verabschiedet werden!