Die Lebenshilfe äußerte sich zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar: Die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen sollen 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Am 30. Januar soll der fraktionsübergreifende Antrag nun beschlossen werden – die Lebenshilfe hatte sich intensiv dafür eingesetzt, auch für einen Termin vor der Neuwahl.
Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.: „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte. Als Lebenshilfe fordern wir seit vielen Jahren, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss ganz offiziell anerkennen, dass ihr furchtbares Leid systematisch herbeigeführt wurde und sie als Gruppe dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren. Wir begrüßen auch, dass die ‚Euthanasie‘-Morde und Zwangssterilisationen an vielen hundertausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden sollen.
Schon jetzt gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfahren müssen.“
Am 27. Januar 2025, 80 Jahre nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz, ist der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Am 29. Januar werden gegen 10.30 Uhr Vertreter und Vertreterinnen der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Lebenshilfe Berlin am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Morde in der Tiergartenstraße 4, 10785 Berlin, einen Kranz niederlegen. Dies findet im Rahmen der Gedenkveranstaltung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, statt.
Zum Hintergrund:
Von 1939 bis 1945 wurden in ganz Europa rund 300.000 kranke und behinderte Menschen umgebracht. Sie galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert. Ihre Vernichtung wurde im Rahmen der T4-Aktion, benannt nach der Tötungszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, systematisch geplant und kaltblütig vollzogen. Davon betroffene Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung wie auch mit psychischen Erkrankungen müssten deshalb ebenso als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden wie andere Opfergruppen auch, so die Lebenshilfe.
Foto: Bezirksamt Berlin Mitte