Das IPReG ist „durch“ nun fehlen nur noch die entsprechenden Richtlinien, um das Gesetz auch umzusetzen. Beauftragt mit deren Erarbeitung wurde der Gemeinsame Bundesausschuss GBA – mit Vertretern aus der Ärzteschaft, den Krankenhausgesellschaften und den Krankenkassen, die hier stimmberechtigt sind. Die Sorge der Betroffenen ist nun einmal mehr, dass ihre Bedürfnisse und Bedarfe auch hier wieder nicht wirklich berücksichtigt werden. Dabei sollten gerade nachdem dieses stark umstrittene Gesetz schon im Vorfeld für viel Aufregung gesorgt hat, doch die Betroffenen als Experten in eigener Sache an der Erarbeitung der Richtlinien beteiligt werden. Sie fordern daher einen paritätischen gemeinsamen Bundesausschuss, indem Betroffene zukünftig stimmberechtigt beteiligt sind. Hierzu wurde eine Petition gestartet.
zur Petition