Wer seine Angehörige zu Hause pflegt und Grundsicherung bezieht, kann das Pflegegeld, das sein Familienmitglied ab Pflegegrad 2 erhält, in vollem Umfang erhalten. Da das Pflegegeld nicht als zusätzliches Einkommen gilt, wird es somit nicht auf die Grundsicherung angerechnet – weder beim Pflegebedürftigen noch bei der Pflegeperson. Es muss auch nicht versteuert werden – darauf weist der VdK hin. Leider kommt es immer wieder vor, dass Sozialämter oder Jobcenter dies nicht beachten und und ihre Leistungen kürzen. Das ist unrechtmäßig, es sollte dringend Widerspruch eingereicht werden.
Anders ist es, wenn die Pflegeperson kein Angehöriger ist. Hier wird das Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet.