Der Selbsthilfeverband SHV – Forum Gehirn sieht sich durch ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum GKV-IPReG in seiner Auffassung bestätigt, dass beim „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ die Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrats besteht. Der Verband geht außerdem davon aus, dass das GKV-IPReG durch die zu erwartenden Belastungen der Kommunen verfassungswidrig ist.
Das gesamte Gutachten können Sie hier einsehen.