„Wir fordern 1G im Kontakt mit unseren Betroffenen!“
Aufgrund der hohen Vulnerabilität unserer Betroffenen ist es erforderlich, Kontakte mit Virusträgern auszuschließen. Da sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Menschen Virusträger sein können, halten wir es für erforderlich, dass bei sämtlichen Personen, die mit unseren Betroffenen in Kontakt treten die Virusträgereigenschaft ausgeschlossen wird. Im Ergebnis sollte jeder Kontakt über ein negatives Testergebnis verfügen, das nicht älter als 24-Stunden ist. Zu der Frage einer Impfung unserer Betroffenen stellt dies eine sehr individuelle, persönliche Entscheidung jedes Betroffenen und seiner betreuenden Angehörigen dar. In dieser Entscheidung wird sorgfältig abgewogen, inwieweit durch eine Impfung, ein möglicher Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf dem einer möglichen Impfreaktion überwiegt. Für Betroffene, die sich haben impfen lassen, fordern wir das Recht, die Wirksamkeit der Impfung durch einen Titer-Test zu prüfen. Die Einführung einer Impfpflicht für Angehörige der Pflegeberufe sehen wir mit Blick auf die spiegelbildlich einhergehende Haftungsübernahme des Staates für etwaige Impfschäden als eine Option zur Erhöhung der Impfquote in den Pflegeberufen. Gleichzeitig empfehlen wir jedoch, die Nichtbefolgung der Impfpflicht nicht zu sanktionieren, da dies eine individuelle Entscheidung bleiben soll und auch zu befürchten ist, dass weitere Pflegefachkräfte aus dem Beruf austreten und damit die bereits heute schon prekäre Versorgungssituation weiter verschärft wird.